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Veröffentlicht am: 27. Januar 2026

Hört um Himmels willen auf zu sparen!

Kommentar zum Entlastungsprogramm des Bundes
von Mascha Madörin

Der Bundesrat hat im September 2025 ein sogenanntes Entlastungspaket beschlossen, das nun als Vorlage in den Stände- und Nationalrat kommen soll. Entlastung zwecks Defizitabbau heisst, dass entweder Ausgaben des Bundes gestrichen – sprich Dienstleistungen oder Subventionen – und Verwaltungskosten gespart, oder irgendwelche Steuern erhöht werden sollen. Klar, wie immer bei solchen Vorhaben stellt sich die politische Frage: Auf wessen Kosten soll gespart werden und wer, wenn überhaupt, muss mehr Steuern bezahlen. Der Grund für das Entlastungspaket: Das Budget würde ansonsten gesetzeswidrige Defizite erreichen. Beim Budget des Jahres 2027 geht es um eine «Entlastung» von 2,7 Mrd. Franken, für die Jahre 2028–2029 um je 3 Mrd. Franken.1https://www.efd.admin.ch/de/newnsb/A6Do2-5o4DBlO4WaSzr4k. Der Vorschlag des Bundesrates wird in der Wintersession 2026 vom Ständerat diskutiert und voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Nationalrat.

Mich interessiert hier die Frage: Muss das wirklich sein? Meine Antwort: Aus ökonomischer Sicht – aus meiner jedenfalls – NEIN! In der heutigen Situation ist es sogar grundfalsch. Aus politischer Sicht ist es aber unvermeidlich, weil das Gesetz zur sogenannten Schuldenbremse seit 2001 als Verfassungsartikel in einer Abstimmung angenommen und 2003 gesetzlich geregelt wurde und seither umgesetzt werden muss.2Eine sehr lesenswerte Übersicht über die Geschichte und Problematik der Schuldenbremse liefert Rudolf Strahm in seinem Meinungsartikel vom 23. 10. 2025 «Die Schuldenbremse ist unentbehrlich, aber sanierungsbedürftig» im online Magazin «Direkt sagen was ist» https://direkt-magazin.ch/meinung/kkrft-fr/rudolf-strahm-die-schuldenbremse-ist-unentbehrlich-aber-sanierungsbeduerftig. Die grosse Mehrheit der National- und StänderätInnen sind überzeugt, dass es zwar nachhaltiges Wirtschaften erfordert, aber mittel- und langfristig darf der Bund keine Schulden machen, d.h. jährlich möglichst keine Defizite; bereits bestehende Schulden sollen nach Gesetz abgebaut werden.

Beitragsbild: istockphoto.com

Kategorien: Blog
Schlagwörter: Geldpolitik, Mascha Madörin, Schuldenbremse, Sparprogramm des Bundes

Vergleich mit der Finanzsituation in der EU

Mir ist es wichtig hier festzuhalten, dass die Schweiz im Vergleich zu den meisten Länder der Europäischen Union (EU) und vor allem im Vergleich zu unseren Nachbarländern «unterirdisch» sparsam mit öffentlichen Finanzen umgeht. Die EU hat 1992, anlässlich ihrer Gründung für ihre Mitglieder obere Grenzwerte für die Staatsverschuldung (Schuldenquote) und für die jährlichen staatlichen Mehrausgaben (Defizite) festgelegt. Die Staatsschulden in EU-Ländern (CH-Staat = Bund, Kantone und Gemeinden) sollten im Prinzip, ausser in schwierigen Zeiten, nicht auf mehr als 60 Prozent des BIP anwachsen, die jährlichen Staatsdefizite nicht grösser als 3 Prozent des BIP ausmachen. Es handelt sich also um eine wesentlich grosszügigere Regel als diejenige der Schweizer Schuldenbremse. Viele europäische Länder haben nach der Finanzkrise von 2008/09 allerdings auch rigidere Schuldenbremsen eingeführt, weil sich durch die Finanzkrise die Schuldensituation etlicher Staaten der EU arg verschlechterte und demnach weit über die Grenzen der EU-Richtlinien gerieten. Die Schuldenquote des damaligen Euroraums erhöhte sich 2007 (unmittelbar vor der Finanzkrise) von 66 Prozent des BIP auf 86 Prozent im Jahr 2010. Für die Schweiz ging jedoch im gleichen Zeitraum die Schuldenquote des Staates von knapp 34 Prozent auf knapp 29 Prozent zurück…!3Eidgenössische Finanzverwaltung EFV vom 21.10.25: Kennzahlen der öffentlichen Finanzen im internationalen Vergleich: https://www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/50226862-7e03-4595-b8b8-17174d35648c/?permalink_key=01vWVqRLzoX#TAB-W85jJ0tBm. Trotzdem glaubte die Schweizer Regierung nun noch rabiater sparen zu müssen: Nicht nur sollen keine Defizite budgetiert, sondern nach einer neuen Regelung sollen allfällige Überschüsse des Bundes für die Rückzahlung der Schulden verwendet werden (siehe dazu Strahms Ausführungen, FN 2). Eine Verrücktheit angesichts der damals ohnehin tiefen Staatsschuldenquote – das Gegenteil dessen, was damals Zwecks Ankurbelung der Wirtschaft nötig gewesen wäre.

Wie sieht der Vergleich heute aus? Die Staatsschuldenquote lag 2024 für die Euro-Länder bei 90 Prozent, also weit über 60 Prozent und ihr Staats-Defizit knapp über 3 Prozent. Wenn wir annehmen, dass sich die Schweiz im Gegensatz zu den Euroländern an die Maastricht-Regeln halten sollte, so hätte im Jahr 2024 der schweizerische Staat (Bund, Kantone und Gemeinden) 3.5 Prozent des BIP mehr ausgeben können, da die Finanzierungsrechnung mit einem Finanzüberschuss von 0,5 Prozent abgeschlossen hat: So hätten fürs Jahr 2024, umgerechnet auf das BIP von 854 Mrd. Franken4https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/volkswirtschaft.html., knapp 30 Mrd. Franken für Bund, Kantonen und Gemeinden zusätzlich zur Verfügung gestanden. Der Anteil des Bundes an den Staatsausgaben betrug rund ein Drittel. Das heisst für den Bund, dass er im Jahr 2027 und den folgenden Jahren je rund 10 Mrd. Franken mehr zur Verfügung haben könnte, aufgrund der Maastrichtkriterien. Auf jeden Fall bliebe aus dieser Sicht eine Aufstockung der Bundesausgaben um mindestens 7 Mrd. Franken jährlich in den nächsten drei bis vier Jahren realisierbar – ohne jegliches Entlastungsprogramm.

Natürlich kann ein Land nicht ewig Staatsdefizite von 3 Prozent des BIP machen, ohne irgendwann mal die Schuldenobergrenze von 60 Prozent des BIP zu erreichen, auch wenn jährlich das BIP steigt. Wie weit ist die Schweiz von dieser Grenze entfernt? Die Schuldenquote der Schweiz à la Maastricht beträgt 24,5 Prozent (2024). Bund, Kantone und Gemeinde könnten während rund 12 Jahren jährlich mindestens 30 Mrd. Franken mehr ausgeben.5Alle Berechnungen aufgrund der Tabellen s. Fussnote 2 und 4. Wenn die Wirtschaft wächst, respektive das BIP steigt, dann wäre es noch mehr.

Diese sehr simple Rechnung zeigt, wie unverhältnismässig und kleinkrämerisch dieses Entlastungsprogramm des Bundesrates ist. Die politischen Parteien werden sich in aussichtslosen Kontroversen gegenseitig blockieren. Klar würden auch Beschlüsse über zig Mrd. Franken Mehrausgaben zu harten politischen Kontroversen führen. Das ist immer so. Aber es ginge dabei um eine Perspektivendiskussion und nicht um bedrückende politische Szenarien von Ausgabenkürzungen.
Die Maastricht-Regeln als Alternative zur Schuldenbremse: Das ist politisch unvorstellbar. Aber es relativiert die vom Bundesrat behauptete Dringlichkeit eines Entlastungsprogramms. In der Tat liessen sich mehr Finanzen auftreiben, wenn ein bisschen an der Schuldenbremse geschraubt würde. Der SP-Politiker Rudolf Strahm hat im Oktober 2025 einen sehr lesenswerten und informativen Artikel über die schweizerische Variante der Schuldenbremse, ihre Geschichte sowie ihre problematische Interpretation und Einengung seit ihrer Einführung im Jahr 2001 geschrieben (siehe FN 2). Er zeigt in diesem Artikel Möglichkeiten auf, wie ohne grosse Veränderungen der Schuldenbremse die finanziellen Spielräume des Bundes erweitert werden könnten. Im nachfolgenden Abschnitt gehe ich auf diese Vorschläge ein und zeige auf, wie sie aus der Sicht der Zukunft der Care-Ökonomie erweitert werden könnten. Aus der Sicht der feministischen Makroökonomie stellen sich jedoch auch kritische Fragen zu Strahms Vorstellungen, welche Ausgaben der Schuldenbremse unterliegen sollen und welche nicht. In einem weiteren Abschnitt befasse ich mich mit der Situation unseres Landes, das seit Jahrzehnten von einer Schwemme von Einkommen aus Dollar, Euro, Yen und anderen ausländischen Währungen profitiert – gleichzeitig aber unter einer Knappheit öffentlicher Finanzen leidet.

Vorschläge zu einer Modifizierung der Schuldenbremse

Strahm findet eine Schuldenbremse richtig, aber die damit verbundenen Regulierungen müssten zum Teil geändert, Ungereimtheiten und ökonomisch unsinnige Berechnungen beseitigt werden. Hier will ich nur auf den wichtigsten Punkt eingehen: Die schweizerische Variante der Schuldenbremse sieht im Unterschied zu denjenigen in andere Länder vor, dass Fonds, wie beispielsweise der Fonds für den Ausbau der Bahninfrastruktur, nicht Teil der Schuldenbremse-Regelungen sind. Wenn die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen bei der Abstimmung am nächsten 8. März angenommen wird, würden für die «Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und moderne Mobilität»6https://www.klima-fonds.ch. 4 bis 8 Mrd. Franken jährlich mehr zur Verfügung stehen – nebst der bereits budgetierten der Schuldenbremse unterliegenden 2 Mrd. Es geht dabei wesentlich um Ausgaben für physische Infrastrukturprojekte. Ich denke, dass das Konzept von Strahm um Investitionen erweitert werden sollte, die nicht im engen Sinne als Investitionen angesehen werden können, aber vor allem aus feministischer Perspektive in nächster Zeit wichtig sind, beispielsweise im Zusammenhang mit der demografischen Übergangsphase: Die Baby-Boomer-Generation (1955–1969 geboren) kommt zunehmend ins Pensionsalter und ins für die Krankenversicherungen teure Sterbealter. Gleichzeitig wächst keine zahlenmässig entsprechende Generation von Erwerbstätigen nach, die Einkommenssteuern, Prämien für die obligatorische Krankenkassen und AHV-Beiträge bezahlen. Diese Einzahlungen werden mindestens zum Teil zurückgehen, während gleichzeitig die Ausgaben für die AHV und das Gesundheitswesen aus demografischen Gründen steigen werden. Man könnte argumentieren, dass für diese Zeit ein Finanzierungsfonds für den Ausgleich der demographiebedingten Zusatzkosten bei der AHV und der Altenpflege eingerichtet werden sollte. Es wäre ein Fonds für eine beschränkte Zeit, um einen mehr oder weniger absehbaren Zusatzfinanzierungsbedarf zu decken, der nicht durch reguläre Staatseinnahmen gedeckt werden kann und ausserhalb der Schuldenbremse verbucht werden sollte. Es ist sinnlos, für diese Phase pseudotiefsinnige Grundsatzdebatten über die Zukunft der AHV zu führen und unablässig über die explodierenden Kosten in der ambulanten und Langzeitpflege zu lamentieren, wie es gegenwärtig der Fall ist. Es ist, klar, dass diese Kosten bereits steigen, und voraussichtlich nicht mehr durch AHV-Beiträge der erwerbstätigen Generationen und nicht mehr durch die ohnehin zu hohen Prämien der obligatorischen Krankenkassen gedeckt werden können. Es ist ebenso klar, dass die Schweiz finanziell zu diesem vorübergehenden Mehraufwand in der Lage ist. Dringend notwendig wäre auch ein Ausbildungsfonds für das Gesundheitspersonal, insbesondere für die Pflege.

Fonds für die Finanzierung der «Care Infrastruktur»?

Strahm befürwortet die zusätzliche Einrichtung neuer Fonds, die nicht den Finanzierungsregeln der Schuldenbremse unterliegen, warnt aber: «Falsch wäre jedoch die Öffnung neuer Fonds ausserhalb der Schuldenbremse für konsumtive Ausgaben, zum Beispiel zugunsten der AHV oder des Gesundheitswesens (ausser Spital-Bauten). Es sei denn, es herrschten ausserordentliche Verhältnisse wie bei der Covid-Epidemie. Konsumtive Ausgaben müssen aus allgemeinen Bundesmitteln oder aus zweckgebundenen Steuern (wie Mehrwertsteuer, Lohnprozentbeiträge) laufend finanziert werden. » (siehe FN 2).

Strahm wäre, so vermute ich jedenfalls, mit meinem Vorschlag zu einem AHV- und Altenpflege-Fonds nicht einverstanden. Aufgrund der zeitlichen Beschränktheit könnte er sich aber vielleicht überzeugen lassen. Der entscheidende Punkt bei Investitionsfonds ist die Vorstellung zeitlich begrenzter Projekte. Dazu zählen Brücken, Spitäler, Schulen, Bahnhöfe und Eisenbahnlinien. Wenn sie einmal gebaut sind, fallen wesentlich tiefere Unterhaltskosten an, die über das reguläre Budget abgerechnet werden sollten.

Aber wie sieht es mit der Unterscheidung zwischen konsumtiven Ausgaben und Investitionen aus? Mindestens seit der Finanzkrise gibt es die Forderung vonseiten feministischer ÖkonomInnen, die Care-Infrastruktur oder „soziale Infrastruktur“ zu erweitern und verstärkt öffentlich zu finanzieren. Strahm ist damit einverstanden, wenn es um den Ausbau von Spital-Bauten und Einrichtung von Kinderkrippen geht. Die vorfeministische, keynesianische Auffassung öffentlicher Finanzen geht in der Tat von einer Unterscheidung zwischen laufenden Ausgaben und Investitionen aus. Es wird die physische Infrastruktur gebaut, beispielsweise Eisenbahnen, Elektrizitätswerke oder Spitäler, deren Finanzierung über viele Jahre verzinst und abgeschrieben wird. Sie sind die Grundlage für die Entwicklung der Wirtschaft, für das Gesundheitswesen, für die Entstehung von Arbeitsplätzen und Gewinnen von Unternehmen sowie den entsprechenden Steuern. Mit letzteren werden die öffentlichen Ausgaben getätigt. Feministische ÖkonomInnen fragen, braucht es nicht auch Investitionen in Menschen, damit sie arbeiten können? Müssten nicht Ausbildungskosten inklusive die damit verbundenen Kinderbetreuungskosten und dafür nötige unbezahlte Arbeit – die riesigen Kosten für die „Produktion“ der Erwerbsfähigkeit von Menschen – als Investition betrachtet werden? Wie verhält es sich mit den Kosten des Gesundheitswesens für Personen im Erwerbsalter? Was davon müssten wir als Kosten von Investitionen ins „Humankapital“ rechnen? Und welche unbezahlte Arbeit müsste dazu gerechnet werden?

Klar ist, dass die Kosten des Wohlfahrtsstaates in allen westeuropäischen Ländern stärker zugenommen haben als das BIP und der Durchschnitt aller Staatsausgaben. Was nun eben mit den Schuldenbremsen erreicht werden soll, ist diese Entwicklung zu stoppen. Das ist einer der grossen politischen Konflikte in allen europäischen Ländern. Folgende grobe Berechnung zeigt das eigentliche Problem: Das Entgelt aller ArbeitnehmerInnen (inkl. Bruttolöhne und Sozialbeiträge der Unternehmen) hat in den 30 Jahren von 1995–2024 um 106 Prozent zugenommen, für ArbeitnehmerInnen in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits-, Bildungs- und Erziehungswesen sind die Entgelte jedoch um 135 Prozent gestiegen, also um ein gutes Drittel mehr.7Berechnet auf Grund von BFS 2025, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Tab. 04.02.02.07. Es handelt sich dabei um Bereiche, die stark von öffentlicher Finanzierung abhängen und wesentlich zum Wohlfahrtsstaat gehören. Klar, dass die Erwerbstätigen in diesen vorwiegend öffentlich finanzierten Dienstleistungen wie alle andern Einkommens-Steuern, AHV-Beiträge und Krankenkassenprämien bezahlen. Aber mit ihren Einzahlungen muss nun im Jahr 2024 im Vergleich zu 30 Jahren vorher ein höherer Anteil von öffentlich finanzierten Erwerbseinkommen finanziert werden. Das heisst, die Belastung der Erwerbseinkommen durch Einkommenssteuern, durch AHV-Beiträge oder durch Krankenkassenprämien oder Mehrwertsteuern steigen. Wenn, wie das von Frauenorganisationen gefordert wird, die AHV-Renten auf das Niveau eines finanziellen Existenzminimums erhöht werden soll, ein Teil der bisher unbezahlten Care Arbeit bezahlt und tiefe Lohnniveaus beispielsweise in Pflegeheimen nach oben angepasst werden sollten, dann werden diese öffentlich finanzierten Lohnkosten noch überproportionaler steigen als bisher.

Wir kommen nicht darum herum, uns mit diesen Fragen genauer zu beschäftigen und eine Debatte über die finanzielle Tragbarkeit wachsender Staatsausgaben, hoher öffentlicher Schulden und über neue Finanzierungsmöglichkeiten zu führen.

Eigentlich hatte eine solche Debatte schon im Februar 2022 begonnen, und zwar über die Zukunft der AHV …

Unsere Nationalbank (SNB) – unsere Gewinne

Am 11. Februar 2022 beschloss die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbundes die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV» und begründete diese wie folgt:

«Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten.»8Zit. In Blog von Mascha Madörin vom 29. März 2022: Unsere Nationalbank – Unsere Gewinne https://economiefeministe.ch/unsere-nationalbank-unsere-gewinne/.

Diese Initiative wurde kurz vor Ausbruch der Covid19-Krise beschlossen und versandete danach. Aber das Problem bleibt, wie das Entlastungsprogramm und aktuelle Debatten zur AHV zeigen. Die Diskussion über die Nationalbankengewinne, die «uns» gehören beginnt wieder – vernünftigerweise. So ist beispielsweise im Online-Magazin der SP «DIREKT sagen, was ist» nicht nur der erwähnte Artikel von Strahm vom Oktober 2025 erschienen, sondern auch ein von Hans Baumann und von Beat Ringger mit dem Titel «Die Nationalbankgewinne gehören dem Volk».9https://direkt-magazin.ch/meinung/die-nationalbankgewinne-gehoeren-dem-volk/.

Einverstanden, klar. Die beiden Autoren machen verschiedene Vorschläge, wie ein Transfer von in der Bilanz ausgewiesenen SNB-Gewinnen an die öffentliche Hand berechnet werden könnte. Im Zentrum steht die Frage, wieviel dieser Gewinne als Einkommen der öffentlichen Hand betrachtet werden kann. Zwei Gewinnarten müssen unterschieden werden:

  • Gewinne, die aufgrund der Aufwertung von Währungsreserven entstehen:
    So ist beispielsweise die gleiche Menge Gold in den 11 Monaten zwischen Januar und November 2025 von 85,5 Mrd. Franken auf 140, 4 Mrd. Franken gestiegen. 10https://data.snb.ch/de/topics/snb/cube/snbimfra?fromDate=2025-01. Ein Teil dieser Wert-Gewinne wird wegen der starken Wertschwankungen der Währungsreserven rückgestellt um Abwertungen der Währungsreserven (beispielsweise alle, die im Jahr 2025 auf Dollar lauteten) auszugleichen. Wertsteigerungen und -abnahmen von Währungsreserven können jährlich um zig-Mrd. Franken schwanken. Eine der Diskussionen über die Ausschüttung von Nationalbankgewinnen an Bund und Kantone dreht sich darum, wie gross diese Rückstellungen sind und wieviel von den übriggebliebenen Gewinnen an den Bund und die Kantone ausgeschüttet werden soll. Die Regelung der Ausschüttung hat sich seit Covid19 geändert, es werden nun maximal 6 Mrd. Franken ausgeschüttet.
  • Gewinne, die aus Zinsen und Dividenden von Wertpapieren der Währungsreserven (sog. Kapitaleinnahmen) stammen:
    2024 beliefen sich diese Kapitaleinnahmen der SNB aus Wertschriften in Dollar, Euro, Yen etc. auf umgerechnet 13 Mrd. Franken, im Jahr 2009 waren es jedoch weniger als 3 Mrd. Franken. Die SNB hat nach der Finanzkrise und angesichts der Eurokrise sukzessive für hunderte Mrd. von Franken Wertpapier als Währungsreserven gekauft. Diese betrugen Ende 2009 24,9 Mrd. Franken und Ende 2024 786,9 Mrd. Franken.11Berechnung der Autorin aufgrund der Daten der Nationalbank zu Währungsreserven s.
    https://data.snb.ch/de/topics/snb/cube/snbimfra?fromDate=2007-01.

    Das hat sie getan, weil sie den ständigen Aufwertungsdruck auf den Franken dämpfen wollte. Sie schöpfte Schweizer Franken und kaufte damit Wertpapiere, die auf ausländische Währungen lauteten, um den Frankenkurs zu beeinflussen. Für die Exportindustrie ist das sehr wichtig, weil sonst ihre exportierten Waren- und Dienstleistungen im Vergleich zu ausländischen jegliche Wettbewerbsfähigkeit verlieren würde. Das Problem hat sich ab 2015 verschärft und seit Donald Trumps Präsidentschaft nochmals.

Dieser Aufwertungsdruck ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Schweiz als «sicherer Hafen» in Krisenzeiten dient und Fremdwährungsvermögen und Kapital ins Land fliesst. So sind in diesem Jahr beispielsweise ungewöhnlich viele Vermögen von den USA in die Schweiz geflossen. Aber vor allem gibt es einen ständigen Aufwertungsdruck, weil die Schweiz mit dem Export von Waren und Dienstleistungen und mit Kapitaleinkommen aus Investitionen im Ausland sehr viel mehr Dollar und andere Fremdwährungen verdient als sie im Gegenzug für Importe und Kapitalgewinne ans Ausland bezahlt. Im Jahr 2024 betrug dieser Überschuss an Fremdwährungseinkommen der Schweiz («Saldo der Leistungsbilanz») 76,2 Mrd. Franken. Dieser Saldo-Betrag der Leistungsbilanz stammte aus zwei grossen Erlösen des Auslandsgeschäfts: aus 23,0 Mrd. Franken Kapitaleinnahmen der Nationalbank und aus dem Erlös des sogenannten Transithandels in der Höhe von 58,7 Mrd. Franken.12 Leistungsbilanz der Nationalbank: https://data.snb.ch/de/topics/aube/cube/bopcurra (MM 17.1.2026).

Bei letzterem handelt es sich um Geschäfte schweizerischer Firmen, die Handel zwischen Ländern irgendwo auf der Welt betreiben und die Handelserlöse über die Schweiz abrechnen. Gründe dafür sind: niedrige Steuern für Unternehmen und Reiche, Diskretion und eine starke Gesetzgebung in Sachen Geschäftsgeheimnis, eine zu kleine und überforderte Aufsichtsbehörde, und, nicht zuletzt, politische und wirtschaftliche Stabilität. Die Schweiz hat über Jahrzehnte eine eigene Standortkultur und entsprechende institutionelle Bedingungen für diese Handel- und Finanz-Drehscheibe entwickelt und immer wieder den Weltmarktbedingungen angepasst. Dazu gehört die Währungs- und Zinspolitik der Nationalbank und in den letzten 15 Jahren die enormen Zunahmen der Währungsreserven. Diese Leistungsbilanzüberschüsse, die fast nichts mit Leistungen der Schweiz zu tun haben, sondern mit Einkünften aus Leistungen im Ausland, hat eine über hundertjährige Geschichte. Eine Sache betrifft die hohen Gewinne, welche Banken und Handelshäusern damit erzielt haben. Eine andere, dass die Schweiz als Land davon profitiert hat: von einem starken Schweizer Franken mit einem hohen Wert, mit dem sich Konsumgüter aus dem Ausland und Ferien im Ausland vergleichsweise zum Inland billig finanzieren lassen. Die Inflation der letzten Jahre war denn auch tiefer als in EU-Ländern. Die Schweizer Unternehmen konnten seit über einem Jahrhundert immer auch Importe von Kapitalgütern, Energie und neuster Technik zu einem günstigen Preis finanzieren, weil der Schweizer Franken chronisch überbewertet gewesen ist. Gleichzeitig hat die Schweiz deshalb auch über viel billiges Kapital verfügt. Das alles hat zum Wohlstand und zum Wirtschaftswachstum der Schweiz beigetragen. Allerdings wird der Schweizer Franken zunehmend ein Problem in Sachen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die exportabhängig sind.

Ökonomisch gesehen ähneln diese Erträge den Erlösen erdölexportierender Länder. Diese haben einen geographischen Standortvorteil in Form von Erdölvorkommen, die Schweiz mit ihren Finanz- und Handels-Drehscheiben-Geschäften einen historisch gewachsenen Standortvorteil für Drehscheiben-Geschäfte. Das Besondere an der Ökonomie der Erdöl-exportierenden Länder ist: Wenn einmal das Öl fliesst, haben sie wenig Betriebskosten. Die Weltbank rechnet eine Erdölrente aus, die aus den Erdölverkäufen minus Betriebskosten der Erdölproduktion berechnet wird und diese Rente mit dem Bruttoinlandprodukt vergleicht. Norwegens Erdölrente betrug im Jahr 2021 6,1 Prozent des BIP, diejenige von Russland 9,7 Prozent und von Qatar 15,3 Prozent.13https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PETR.RT.ZS. Ein Teil dieser enormen Fremdwährungseinnahmen wurden in Russland als Einnahmen des Staates verbucht und werden bis heute vorwiegend zur Finanzierung der Armee verwendet. Die Guthaben des Staatsfonds von Norwegen werden investiert und die Erlöse aus den Investitionen für Staatsausgaben verwendet: für den Wohlfahrtsstaat oder auch für eine namhafte Unterstützung der Ukraine.

Wenn wir die Nettoerträge aus dem Transithandel und aus den Kapitaleinkommen der SNB von 2021 zusammenzählen so entsprechen diese rund 11 Prozent des BIP. Der Transithandel machte etwas weniger als 10 Prozent aus, der Anteil der Kapitaleinkommen aus den Währungsreserven der SNB 1,5 Prozent des BIP. Die riesigen Erlöse aus dem Transithandel sind Teile der Gewinne des Rohstoff- und Grosshandels generell, die über den steuergünstigen Standort Schweiz abgerechnet werden. Die Steuererträge sind naturgemäss gering, weil sonst diese Handelsunternehmen die Erlöse aus dem Transithandel anderswo verrechnen würden, beispielsweise in Singapur.14Singapur konkurriert zunehmend mit dem Grosshandelsplatz Schweiz. Aber sie fallen für das Leistungsbilanzsaldo stark ins Gewicht. Für die öffentlichen Finanzen bringt dieses Geschäft, ausser für wenige Kantone, bisher nichts.

Hingegen können die 11,4 Mrd. Franken Erlöse der Nationalbank (2021) als Erlöse des Landes angesehen werden. Sie sind das Resultat des Drehscheiben-Standorts Schweiz mit seiner langen Geschichte. Mit der Nationalbank investiert das Land als Ganzes – und nicht einzelne Schweizer Unternehmen – in die Wirtschaft des Auslandes. Früher spielten die Wertpapiererträge aus der Nationalbank kaum eine Rolle. Bis zur Finanzkrise und Teilaufhebung des Bankgeheimnisses trugen vor allem die Vermögensverwaltung der Gross- und Privatbanken diese Überschüsse in der Leistungsbilanz und damit zum starken Franken bei. Aber inzwischen ist es anders: Ohne ihre Kapitaleinkommen wären seit 2015 die Kapitaleinkommen inklusive privater Investitionen minimal oder in den meisten Jahren negativ gewesen. Eine überraschende Entwicklung! Eine Art Sozialisierung eines Teils der Gewinne des Finanz- und Handelsplatzes Schweiz. Kurzum: Die vollen Kapitalerträge aus den Währungsreserven der Schweiz sollten Finanzierungsfonds von Bund und Kantonen gutgeschrieben werden. In den 5 Jahren zwischen 2020–2024 wären so knapp 60 Mrd. Franken zusammengekommen.

Hier sei darauf hingewiesen, dass die Nationalbank diese Wertpapiere wohl vorwiegend mit neu geschöpftem Geld gekauft hat. Es wäre auch denkbar, dass die Nationalbank Geld schöpft, um direkt die gleichen Summen an die Staatsfinanzen zu überweisen, ohne den Umweg des Gelddruckens für Währungsreserven einzuschlagen. Aber diese Variante ist nicht nur strengstens gesetzlich verboten, sondern politisch zum jetzigen Zeitpunkt völlig undenkbar.

Beiden Varianten ist gemeinsam, dass keine zusätzlichen Schulden entstehen, sollte der Staat über dieses Geld verfügen und zusätzlich ausgeben. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Die Frage der Tragbarkeit öffentlicher Schulden und drohender Schuldenkrisen wird noch Thema eines speziellen Blogs sein.

Fussnoten

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