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Veröffentlicht am: 28. Februar 2026

Wird die Schweiz am 8. März der individuellen Besteuerung zustimmen?

Erläuterungen von Danielle Axelroud

Am 13. April 1984 entschied das Bundesgericht, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen. Mit diesem berühmten «Hegetschweiler Entscheid» des Bundesgerichts hat die Saga der Beseitigung der «Heiratsstrafe» im Schweizer Steuerrecht ihren Lauf genommen. Einige Jahre später wurde auch die direkte Bundessteuer von den Richtern am Bundesgericht gerügt. Seitdem ist dieses Thema in der Schweiz wie eine Meeresschlange immer wieder aufgetaucht. Ein richtiges Lochness-Monster.
Über die Notwendigkeit, die Diskriminierung der Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren zu eliminieren, waren sich alle einig. Erst jetzt ist es jedoch den politischen Akteur:innen gelungen, eine Lösung zu erarbeiten, welche im Parlament von einer knappen Mehrheit unterstützt wurde.

Die Geschichte eines Hürdenlaufes

2021 haben Persönlichkeiten aus den FDP-Reihen (nicht nur FDP-Mitglieder), vorwiegend Frauen, die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» mit Erfolg lanciert (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240026). Diese Initiative zielt auf eine Änderung der Bundesverfassung, welche in Art. 127 das Prinzip der vom Zivilstand unabhängigen Besteuerung – also der Individualbesteuerung – festlegen sollte.

Den konservativen Kreisen gefiel das nicht. Die Mitte-Partei reichte 2024 eine eigene Initiative ein: «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250018 ). Nach dieser Initiative sollte für Ehepaare die Steuer nach einer Alternativrechnung berechnet werden: Einmal mit Zusammenrechnung der Steuerfaktoren, einmal nach den Regeln, die für Alleinstehende gelten – die tiefere Rechnung würde dann gelten. Dieses Modell würde Steuerausfälle von 700 Millionen Franken bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr mit sich bringen. Der administrative Aufwand wäre erheblich, und nicht nur einmalig.

Beitragsbild: istockphoto phalder

Kategorien: News
Schlagwörter: Abstimmung, Danielle Axelroud, Individualbesteuerung, individuellen Besteuerung, Steuern Schweiz

Der Bundesrat empfiehl die Ablehnung beider Initiativen und schlug das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative der FDP vor.

Es war dann für konservative und rechtsorientierte Kreise zwingend, das Referendum gegen dieses Gesetz zu ergreifen, um die Chancen der Initiative der Mitte zu bewahren.

Auch reichten 10 Kantone 1 St .Gallen, Obwalden, Wallis, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Aargau, Uri, Nidwalden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden. gegen dieses Gesetz das Referendum ein. Aus diesen Gründen, kommt nun das Gesetz über die Individualbesteuerung zur Abstimmung.

Worüber wird abgestimmt?

Wäre die Initiative der FDP-Frauen Gegenstand der Volksabstimmung, so ginge es um eine Änderung der Bundesverfassung. Aktuell steht ein ausgearbeitetes Gesetz zur Wahl. Der Vorteil gegenüber der Initiative: Das Gesetz über die Individualbesteuerung zeigt die konkreten Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Steuer bereits auf:

  • Die Zusammenrechnung der Einkommen und Vermögen der in rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehen lebenden Personen wird gestrichen.
  • Die Einkommens- und Vermögenselemente werden gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen zugeteilt.
  • Die Kinderabzüge werden von 6’800 auf 12’000 Franken erhöht, und ihre streng hälftige Aufteilung zwischen den Eltern vorgeschrieben.
  • Der abgeänderte Steuertarif liegt vor.

Auch die Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes, welches für die Kantone verbindlich ist, sind im vorgelegten Gesetz bestimmt. Weil die Kantone über die Höhe der Abzüge und über den Tarif selbständig entscheiden, sind sie jedoch noch nicht bekannt 2Auf Bundesebene werden die direkten Steuern auf zwei Arten geregelt:
– es gibt das Gesetz über die direkte Bundessteuer
– und das Steuerharmonisierungsgesetz, das ein Minimum von Regeln festsetzt, denen jeder Kanton zwingend folgen muss.
Aber die Kantone bleiben frei, den Betrag der erlaubten Abzüge festzusetzen und sie dürfen auch ihre Tarife frei bestimmen. Wenn am 8. März das Gesetz über die Individualbesteuerung akzeptiert wird, werden die Kantone gezwungen, ihre Gesetze innerhalb von sechs Jahren anzupassen. Deshalb werden wir erst dann wissen, wie die kantonalen Abzüge und Tarife sein werden.
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Klar ist jedoch: Am 8. März stimmen wir über ein konkretes Gesetz ab. Hätten wir über die Initiative der FDP-Frauen zu bestimmen, hätten wir dem Bundesrat und dem Parlament einen Blankoscheck unterzeichnen müssen. Wir hätten keine Ahnung über die Details einer zukünftigen Vorlage gehabt. Weiter hätte es bei der Annahme der Initiative noch Jahre gedauert, bis sie implementiert werden könnte.

Mit den jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen halten sich die Steuerausfälle in Grenzen. Die tiefen und mittleren Einkommen bleiben unverändert oder werden entlastet, während die Progression für höhere Einkommen strenger wird. In der Mehrheit werden verheiratete Frauen weniger Steuern zahlen 3 Heute wird der Lohn dieser Frauen dem Einkommen des Ehepartners dazugeschlagen und wird mit dem marginalen Steuersatz erfasst: Für ein Reineinkommen von 80‘000 Franken beträgt zum Beispiel im Kanton Waadt die Steuer 16 Prozent. Aber für weitere tausend Franken erhöht sich die Steuerrechnung um 22 Prozent. Das ist der marginale Steuersatz. Mit der Individualbesteuerung werden Einkommen von Ehefrauen mit dem Satz besteuert, der für sie allein gilt.. Nach den Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sollte sich für 36 Prozent der Steuerpflichtigen bei den direkten Bundessteuern nichts ändern, für 50 Prozent gäbe es eine Entlastung während nur 14 Prozent der Steuerpflichtigen mehr zahlen würden.

Hier kann man sich über die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung in den diversesten Konstellationen eine konkrete Meinung bilden: https://www.estv.admin.ch/de/auswirkungen-individualbesteuerung/ und https://www.ecoplan.ch/aib/.

Die Steuerausfälle wurden für die direkte Bundessteuer auf einen Betrag von 630 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, wovon 130 Millionen Franken die Kantone tragen würden (weil sie einen Teil der direkten Bundessteuern selbst einkassieren). Wie sich diese Gesetzesänderung in den Kantonen auswirken wird, wird sich erst zeigen, nachdem die Kantone ihre eigenen Gesetze angepasst haben.

Die FDP-Frauen haben ihre Initiative vorläufig zurückgenommen. Würde die Vorlage Individualbesteuerung am 8. März abgelehnt, würden sie die Initiative wieder aufleben lassen. Auch die Initiative der Mitte käme vermutlich zur Abstimmung.

Trotzdem ein umstrittenes Projekt

Die Grünen und die SP (sozialdemokratische Partei) haben sich für dieses Gesetz sehr eingesetzt. Die Steuerausfälle des anfänglichen Projektes stellten eine Milliarde Franken pro Jahr dar. Im Laufe der geführten Verhandlungen ist es den linken Parlamentarier:innen gelungen, den Steuertarif so zu verändern, dass die Steuerausfälle um ein Drittel tiefer ausfallen. Auch haben sie durchsetzen können, dass die Kinderabzüge zwischen den Eltern strikt hälftig aufgeteilt werden. Das nun vorgelegte Gesetz ist das Ergebnis eines Kompromisses.

In einer Zeit, wo es für den Bundesrat prioritär ist, das Budget auszugleichen ohne zusätzliche Einnahmen vorzuschlagen, ist die Gefahr gross, dass die berechneten Steuerausfälle zu weiteren Kürzungen führen könnten. Der Widerstand gegen die Sparmassnahmen des Bundes ist ein eigenes Thema. Das letzte Wort mögen die Schweizer Stimmbürger:innen haben, denn ein Referendum dagegen liegt in der Luft. Deshalb hätten die Gewerkschaften eine steuerneutrale Lösung vorgezogen, die jedoch im Angesicht der heutigen Machtverhältnisse leider nicht zu bewerkstelligen war.

Es ist auch klar, dass die Individualbesteuerung, was die Staats- und Gemeindesteuern anbelangt, eine Blackbox darstellt. Auf kantonaler Ebene werden ähnliche Verhandlungen zu führen sein, mit der Gefahr von weiteren Steuerausfällen. Solche möglichen Auswirkungen hätte es jedoch ebenso bei einer Abstimmung über die Initiative der FDP-Frauen gegeben. Hier haben wir zumindest eine Gewissheit bezüglich der direkten Bundessteuer.

Zudem wird auf die Lösung, die manche Kantone zwischenzeitlich implementiert haben, hingewiesen: Mit der Einführung des Splittings hätten es diese Kantone geschafft, die gerügte Heiratsstrafe zu beseitigen: Das Gesamteinkommen eines Ehepaares wird mit einem gewissen Faktor (1,7, 1,8 oder sogar 2) dividiert, um das satzbestimmende Einkommen zu ermitteln. Dieser Steuersatz wird dann auf das Gesamteinkommen angewandt. Aber auch dieses System ist nicht neutral. Es begünstigt Ehepaare, die asymmetrisch organisiert sind und zwar am stärksten Alleinverdiener-Ehepaare.

Eine feministische Auswertung

Allem Anschein zum Trotz ist es nicht einfach, dieses Thema von einer feministischen Seite eindeutig zu beurteilen. Wie könnte sich diese Gesetzesänderung gesellschaftlich auswirken? Inwiefern würden diese Änderungen die Gleichstellung von Frau und Mann fördern? Hier einige Gedanken:

Die Schweizer Gesellschaft ist noch immer sehr konservativ. Fast Dreiviertel der Paare, verheiratet oder nicht, die zusammen mit Kindern leben, sind im Jahr 2024 asymmetrisch organisiert: Ein Elternteil (meistens der Vater) ist Vollzeit erwerbstätig, das andere (meistens die Mutter) in Teilzeit, mal weniger oder mehr, oder auch gar nicht 4 Siehe auch die entsprechende Infografik: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/gleichstellung-frau-mann/vereinbarkeit-beruf-familie/erwerbsmodelle-paarhaushalten.html.. Die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren ist bestimmt ein Grund dafür, aber sicher nicht der einzige. Ob Mütter nach Einführung der Individualbesteuerung ihren Einsatz auf dem Arbeitsmarkt wirklich verstärken, ist ungewiss. Die Hürden sind gross und hängen nicht nur von den Steuern ab.

Paare mit Kindern

Die Arbeitsbelastung von Eltern ist enorm. Bei Paarhaushalten mit einem oder mehreren Kindern unter 14 betrug die totale (bezahlte und unbezahlte) Wochenarbeitszeit bei Müttern im Jahr 2024 im Durchschnitt über 77 Stunden und bei Vätern ähnlich viel (73 Stunden). Konkret: Frauen arbeiten in solchen Konstellationen durchschnittlich 11 Stunden pro Tag, an 365 Tagen pro Jahr, Männer eine Viertelstunde weniger! Für Haus- und Familienarbeit wurden 2024 von Frauen im Durchschnitt 58 Stunden pro Woche aufgewendet, von Männern 36 Stunden. Spätestens bei Betrachtung dieser Zahlen wird klar, dass die Haus- und Familienarbeit kein Nebenjob darstellt, sobald Kinder da sind.

Nun, wie könnte sich die Änderung der Steuerordnung in diesem Kontext auswirken? Wünschenswert wäre es, wenn Männer in Anbetracht ihrer höheren Steuerbelastung im Vergleich mit derjenigen ihrer Partnerin motiviert werden, ihr Pensum zu reduzieren, um anteilig mehr unbezahlte Arbeit zu übernehmen. Dann könnte sich die Balance zwischen Erwerbsarbeit und Haus- und Familienarbeit für beide Partner besser ausgleichen. Aber dafür müsste auch die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beseitigt sein. Denn sobald Kinder da sind, steigt der Finanzbedarf. Wenn ein Partner (meist der Mann) viel mehr verdient als der andere Elternteil, wären diese Partner unvernünftig, wenn sie beschliessen würden, dass beide in gleichem Umfang einer Erwerbsarbeit nachgehen sollen.

Eine Steuererklärung ist keine Formalität!

Als diplomierte Steuerexpertin habe ich viele Personen beraten und unzählige Steuererklärungen vorbereitet. Aus diesem reichen Erfahrungsschatz kann ich bezeugen: Eine Steuererklärung ausfüllen ist keine Formalität, sondern ein hochbrisanter Prozess, der starke Gefühle hervorbringt.

Dass die vorgelegte Änderung des Steuersystems Befürchtungen weckt, ist deshalb verständlich. Sie berührt das Thema Geld, Vermögen, die Angst, am Ende nicht genug zu haben – heute noch oft Tabuthemen in vielen Partnerschaften. Wenn die Steuererklärung wie bisher alle Einkommens- und Vermögenselemente des Ehepaares zusammenfasst, sparen sich viele vermutlich mühsame Gespräche über Finanzen. Damit verschwindet erst einmal mögliches Konflikt- oder Verhandlungspotenzial. Aber ist es wirklich so, dass Fragen über Finanzen eine Partnerschaft gefährden? Sollte es in Partnerschaften auf gleicher Augenhöhe nicht völlig selbstverständlich sein, dass jede und jeder Beteilige das Beste für den Partner oder die Partnerin will – folglich um die Sorge der Sicherheit?

Jede:r Ehepartner:in wird eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Die Steuerfaktoren sollen nach den zivilrechtlichen Gegebenheiten zugeteilt werden. Bei der Erwerbsarbeit ist es einfach. Interessanter wird es beim Vermögen. Sind alle oder die meisten Bankkonti im Namen eines Ehegatten, könnte es vermehrt zu Finanzgesprächen führen: Folglich wird es üblich, miteinander über solche Themen zu sprechen.

Mehr Autonomie für Frauen

In der Schweiz ist die Autonomie der Frauen in Ameisenschritten vorangekommen:

  • 1971: Schweizer Frauen bekommen das Stimmrecht.
  • 1988: Verheiratete Frauen können ohne Einverständnis des Ehemannes einen Beruf ausüben und ein eigenes Bankkonto eröffnen.
  • 1997: Verheiratete Frauen bekommen eine eigene AHV-Altersrente.

Es ist zweifelsohne Zeit, dass auch Ehefrauen ihre eigene Steuererklärung einreichen: ein weiteres Stück Eigenständigkeit.
Das erklärt zum Teil, warum der Widerstand gegen diese grundlegende Änderung des Schweizer Steuersystems so gross ist. Bemerkenswert ist es nämlich, dass manche Argumente der Opponenten ähnlich klingen wie damals, als es um das Stimmrecht der Frauen ging: zu kompliziert, zu teuer, zu aufwendig.

Fussnoten
  • 1
    St .Gallen, Obwalden, Wallis, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Aargau, Uri, Nidwalden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden.
  • 2
    Auf Bundesebene werden die direkten Steuern auf zwei Arten geregelt:
    – es gibt das Gesetz über die direkte Bundessteuer
    – und das Steuerharmonisierungsgesetz, das ein Minimum von Regeln festsetzt, denen jeder Kanton zwingend folgen muss.
    Aber die Kantone bleiben frei, den Betrag der erlaubten Abzüge festzusetzen und sie dürfen auch ihre Tarife frei bestimmen. Wenn am 8. März das Gesetz über die Individualbesteuerung akzeptiert wird, werden die Kantone gezwungen, ihre Gesetze innerhalb von sechs Jahren anzupassen. Deshalb werden wir erst dann wissen, wie die kantonalen Abzüge und Tarife sein werden.
  • 3
    Heute wird der Lohn dieser Frauen dem Einkommen des Ehepartners dazugeschlagen und wird mit dem marginalen Steuersatz erfasst: Für ein Reineinkommen von 80‘000 Franken beträgt zum Beispiel im Kanton Waadt die Steuer 16 Prozent. Aber für weitere tausend Franken erhöht sich die Steuerrechnung um 22 Prozent. Das ist der marginale Steuersatz. Mit der Individualbesteuerung werden Einkommen von Ehefrauen mit dem Satz besteuert, der für sie allein gilt.
  • 4

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