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Veröffentlicht am: 28. Februar 2026

«AHV statt Panzer» – oder umgekehrt?

Blog von Mascha Madörin

Beim morgendlichen Scrollen von Zeitungsartikeln ist mir kürzlich ein Titel in die Augen gesprungen: «Die Alten bringen den Staat in Schieflage – und eine Lösung ist nicht in Sicht.»1Konrad Staehelin: Die Alten bringen den Staat in die Schieflage – und eine Lösung ist nicht in Sicht, in Tagesanzeiger online vom 09.02.2026; https://www.tagesanzeiger.ch/ahv-ausgaben-explodieren-schweizern-drohen-steuererhoehungen-175258482935. Huch, zu diesen Alten gehöre auch ich mit meinen bald 80 Jahren, denke ich und tröste mich aufs erste mit dem Slogan der Jugendbewegung der 1980er Jahre: «Macht aus dem Staat Gurkensalat!». Danach beginne ich über einen Blog nachzudenken.

Konrad Staehelin, der Autor des Artikels, schreibt, dass die Gesundheitskosten und vor allem die AHV für den Bund so sehr ins Gewicht fallen, dass für die dringend notwendigen Mehrausgaben für die Verteidigung des Landes zu wenig Geld übrigbleibt. Dieser postulierte Zusammenhang zwischen Ausgaben für das Militär und die AHV erinnert mich an den POCH2POCH, Progressive Organisation Schweiz, war eine linke und auch ein wenig grüne Partei, die aus der 68-Bewegung entstand und sich anfangs der 1990er Jahre auflöste, viele ihrer Mitglieder sind der SP oder den Grünen beigetreten.-Slogan der 1980er Jahre: «AHV statt Panzer».3Sozialarchiv: AHV statt Panzer: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_Pe-0542. Soll jetzt die Retourkutsche «Panzer statt AHV» kommen? Was die Botschaft des Artikels anbelangt, ja.

Der Slogan hat mich schon damals befremdet. Ich war frisch zurück aus Mosambik, aus einem wirtschaftlich sehr armen Land. AHV statt Panzer – in einem so reichen Land? Wenn schon «Feuerwerk statt Panzer»! Das hätte mir gefallen. Dank dem Ende des Kalten Krieges sind die Ausgaben des Bundes fürs Militär bis 2024 um 1 Prozent gesunken, die gesamten Ausgaben des Bundes hingegen um 165 Prozent gestiegen und die Ausgaben für die AHV um 330 Prozent!4 Eidg. Finanzverwaltung EFV: Finanzstatistik vom 30.9.2025. MM 17.02.2026. https://www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/c877fdf4-0fe4-4aba-96c3-bcbd09a8458a/?permalink_key=dmBMewGGWl7#TAB-W85jJ0tBm.

Ich war damals schon seit einem guten Jahrzehnt beruflich als Ökonomin tätig. Peinlicherweise fiel mir jedoch nicht auf, dass dieser POCH-Slogan zwar ein eingängiger Slogan, aber eigentlich ein ökonomischer Unsinn ist: Bei Panzern handelt es sich um einmalige Käufe mit nachfolgenden Unterhalts- und Bedienungskosten, die wesentlich kleiner sind als die Anfangsinvestitionen. Bei der AHV, die der Bund gegenwärtig zu rund einem Fünftel mitfinanziert, handelt es sich um jährliche Ausgaben – laufende Ausgaben im Unterschied zu Investitionen. Ein wichtiger Unterschied, wenn es um dringend aufzustockende Staatsfinanzen geht.

Beitragsbild: Photoshop AI Kreation

Kategorien: Blog
Schlagwörter: AHV Finanzierung, Altersvorsorge, Finanzierung der Altersvorsorge, Geldpolitik, Generationenkonflikt, Mascha Madörin, Schuldenbremse, Sparprogramm des Bundes

Die Schuldenbremse (s. dazu meinen Blog vom 27.01.26, Anm. 4) geniesst hierzulande politisch leider eine breite Unterstützung und ist deshalb schwer abzuschaffen. Aber PolitikerInnen könnten zumindest die juristischen Spielräume nutzen und den ökonomischen Sachverstand walten lassen und jegliche grossen Investitionsvorhaben ausserhalb des regulären Budgets als Fonds einrichten. Genau das schlägt nun der Bundesrat für zusätzliche Militärausgaben vor: Die Schaffung eines Rüstungs- und Armeemodernisierungsfonds von 31 Milliarden Franken ausserhalb des laufenden Budgets. Der Bundesrat schlägt zur Finanzierung dieses Fonds während 10 Jahren eine vorübergehende Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent vor. Die Vorlage soll im Herbst ins Parlament kommen. Eine Abstimmung dazu im Sommer 2027, so dass ein solcher Fonds ab Januar 2028 eingerichtet werden könnte.5 VBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Finanzierung der Armee https://www.vbs.admin.ch/de/finanzierung-armee.. Es spricht nichts dagegen, noch weitere solche Fonds einzurichten.

Was die Zukunft der laufenden Finanzierung der AHV anbelangt, so hat das Bundesamt für Sozialversicherung vorgeschlagen, nur schrittweise Beschlüsse über die zukünftige Finanzierung der AHV zu fassen, weil diese wesentlich von den ungewissen Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten abhängt.

Staehelin überzeugen diese Vorschläge jedoch nicht ganz. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz im Rahmen der Schuldenbremse schon jetzt mehr ausgeben sollte fürs Militär, nebst dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Fonds. Aber das ist schier nicht möglich: «Die Alterung ist der dominierende Kostentreiber beim Bund, auf Kosten anderer staatlicher Aufgaben“ (s. Anm. 1). Schon jetzt hapert es mit der Finanzierung der AHV und es wird noch schlimmer werden, so seine Botschaft.

Schiefe Sicht auf die finanziellen Verhältnisse

Die alarmierende Botschaft von Staehelin lautet: „Die älteren Generationen hinterlassen den nachfolgenden eine finanzielle Hypothek mit stetig wachsenden Kosten“ (s. Anm. 1). Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung und bläht das Problem dieser von Alten verursachten Hypothek auf. Die Staatsausgaben für die AHV und Hinterlassenen betreffen zu über 75 Prozent den Bund, die Gesundheitskosten hingegen zu über 80 Prozent die Kantone (s. Anm. 3). Bei der Aufstockung der Verteidigungsausgaben geht es nur um Bundesfinanzen und eben – die AHV und die zahlreichen und möglicherweise immer älter werdenden Alten.
Insgesamt machte im Jahr 2023 der Anteil der Ausgaben für die AHV an allen funktionalen Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden 8,1 Prozent aus, für Gesundheit 7,7 Prozent, für Bildung 21,7 Prozent. Im Licht der gesamten öffentlichen Finanzen fallen die finanziellen Hypotheken, welche die Alten in Zukunft verursachen werden, nur beschränkt ins Gewicht.

Meines Erachtens übertreibt Staehelin die Dringlichkeit der Fragestellung. In der Schweiz gäbe es im Unterschied vieler EU-Länder grosse finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand. Dringend zu schaffende Fonds können ausserhalb des regulären Budgets und dem Defizitverbot finanziert werden. Was als dringend eingestuft werden soll, ist eine politische Frage und sollte finanzierbar sein, ohne Sparen oder höheren Steuern. Schulden können auch später abbezahlt werden, wenn es sein muss (s. auch Anm. 4). Allerdings müsste da die Gesetzgebung zur Schuldenbremse etwas abgeändert werden.

Gesundheitswesen und AHV kosten den Schweizer Staat wenig – verglichen mit europäischen Ländern

Staehelin hat recht, wenn er sagt, dass die Ausgaben für die AHV bei den Bundesfinanzen stark ins Gewicht fallen. Und er hat auch recht, wenn er feststellt, dass die Gesundheitskosten und Rentenkosten für die öffentliche Hand überproportional zunehmen. Inwieweit dies mit demographischen Faktoren erklärt werden kann, ist im Fall der Gesundheitskosten umstritten, und im Fall der Renten wesentlich eine Frage einer ungewissen zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Es ist in der Tat dringend, wesentlich mehr auszugeben, beispielsweise für die Klimaziele und für die Altenpflege.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, weshalb die Schieflage der Staatsfinanzen nicht allzu schlimm zu werden droht. Der Anteil der Staatsausgaben an den ausbezahlten Renten und an den Gesundheitskosten ist vergleichsweise mit EU-Ländern gering. Finanzielle Schieflagen entstehen in der Schweiz vor allem für Privatpersonen: Die Unterschiede zwischen der Schweiz und der EU bei der Finanzierung des Sozialstaates sind beachtlich. Wenn die Sozialausgaben der Schweiz und der EU als Prozentanteil des BIP gemessen werden, so zeigen sich folgende Unterschiede in Prozentpunkten gemessen:

  • 7,4 Prozentpunkte (fast 80 Milliarden Franken bei Sozialausgaben ohne Gesundheitswesen). Die riesige Differenz ist vor allem auf die Rentenkosten zurückzuführen, die wesentlich durch die Sozialbeiträge der versicherten Personen und der Arbeitgebenden bezahlt werden.
  • 5,4 Prozentpunkte (fast 43 Milliarden Franken) bei den Gesundheitsausgaben.

Es handelt sich um sehr viel, zusammengezählt fast um die Hälfte der Staatsausgaben.

Die von Eurostat6Eurostat: das statistische Amt der EU Europäischen Union, die Schweiz ist Mitglied von Eurostat. standardisierten Daten von 2022 zeigen, dass in der Schweiz die gesamten Ausgaben für die Soziale Sicherheit (inkl. Gesundheitsausgaben) in Kaufkraft gemessen7 Bei der Berechnung der Kaufkraft sind die Umrechnungskurse und die unterschiedlichen Preisniveaus enthalten, um verschiedene Länder vergleichen zu können. Mit 100 € (Kaufkraft) in der Schweiz kann man gleich viel kaufen wie mit 100 € in Österreich oder Norwegen. Diese Umrechnung ist wichtig, weil die Schweiz ein sehr hohes Lohn- und Preisniveau hat. im Durchschnitt etwa gleich sind:

  • für die Schweiz 14‘000 € pro Kopf der EinwohnerInnen,
  • für Norwegen 13‘900 €, Schweden 11‘000 €, Niederlande 12‘600 €, Österreich 13‘100 €, Deutschland 13‘200 €,
  • für die EU 10‘100 €8 Eurostat 14.11.25: Expenditure on social protection per inhabitants in PPS.
    https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00100/default/table, MM 18.02.26.

Die Schweiz spart also im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht an Ausgaben für die Soziale Sicherheit. Wie bloss schafft sie das, wenn der Staat im Vergleich so wenig dafür ausgibt? Antwort: Die Ausgaben für Soziale Sicherheit, insbesondere für die Renten und das Gesundheitswesen sind anders finanziert, wesentlich asozialer und frauenfeindlicher.

Eurostat unterscheidet vier Finanzierungsquellen. Ihre Beteiligung an der Finanzierung der staatlich vorgeschriebenen Ausgaben für die Soziale Sicherheit (inkl. Gesundheitswesen) im Jahr 2022:

  • Sozialbeiträge ArbeitgeberInnen: Schweiz 6,2%, Norwegen: 11,4%, Schweden 9,4%, Niederlande 10,2%, Österreich 10,3%, Deutschland 10,3%;
  • Sozialbeiträge der versicherten („geschützten“) Personen: Schweiz 11,7%, Norwegen 3,1%, Schweden 2,7%, Niederlande 8,4%, Österreich 7,7%, Deutschland 3,4%;
  • Staatsbeiträge: Schweiz 7,5%, Norwegen 11,8%, Schweden 15,2%, Niederlande 8,3 %, Österreich 11,4%, Deutschland 10,7%;
  • Andere: Schweiz 3,4%, Norwegen 0,0%, Schweden 0,7%, Niederlande 4,3%, Österreich 0,4%, Deutschland 0,5%.9 Finanzierungsquellen der Sozialen Sicherheit: Lt. Eurostat werden unter Ausgaben für die Soziale Sicherheit nebst den Staatsausgaben alle obligatorischen Sozialbeiträge für die Soziale Sicherheit (Renten, Sozialhilfe, Familienunterstützung etc. verstanden. Im Unterschied zur Schweiz werden auch die obligatorischen Beiträge fürs Gesundheitswesen dazu gezählt.

    Es handelt sich um eine Finanzierung durch Steuern oder gesetzlich vorgeschriebene Beiträge durch Unternehmen – in der Schweiz zur AHV, zu den Pensionskassen und zur Unfallversicherung – oder durch obligatorische Beiträge der «geschützten Personen» – in der Schweiz Sozialbeiträge privater Personen zur AHV und Pensionskasse und vor allem die obligatorischen Krankenkassenprämien. In anderen Ländern kann es auch sein, dass die Krankenversicherung von Unternehmen bezahlt werden und nicht wie bei uns von privaten Personen.

    Statistiken, die Eurostat entsprechen, weist das BFS unter der Kategorie GRSS Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit aus: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/gesamtrechnung-sozialen-sicherheit.html. In der Schweiz werden unter Sozialausgaben die staatlichen Ausgaben für Soziale Sicherheit verstanden. Quelle Eurostat: Social protections receipts by type. Stand 22.20.25, MM 17.02.26.
    Die Besonderheit des schweizerischen Finanzierungsregimes liegt darin, dass die „geschützten Personen“ besonders hohe Beiträge für die Systeme der Sozialen Sicherheit bezahlen. Der Anteil dieser Beiträge ist in der Schweiz am höchsten, die Finanzierung deshalb asozial. In den Niederlanden, die sich in der Wirtschaftspolitik ebenfalls durch ausgeprägte neoliberale Positionen profilieren, ist die Lage etwas anders: die Beiträge der „geschützten“ Personen sind niedriger als diejenige der Schweiz, aber höher als in den anderen Ländern. Hingegen sind die Sozialbeiträge der Unternehmen bedeutend höher als in der Schweiz, Staatsbeiträge entsprechend nur leicht höher als in der Schweiz.

  • Die Kosten des Gesundheitswesens und die Renten machen rund 60 Prozent der Ausgaben für die Soziale Sicherheit aus. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die oben erwähnten Länder wenig. Es sind in der Schweiz genau diese zwei Bereiche, in denen die „geschützten Personen“ besonders stark an der Finanzierung beteiligt sind und der Staat besonders schwach. Es geht um die Sozialbeiträge der Erwerbstätigen, die prozentual gleich für alle Einkommen berechnet werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das benachteiligt Personen mit niedrigen Einkommen. Nach schweizerischer Auffassung sollen Steuern entsprechend der Wirtschaftskraft der Steuerpflichtigen erhoben werden. Die Prämien für die obligatorische Krankenkasse sind noch wesentlich asozialer berechnet: die Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab, Alte müssen zudem höhere Prämien als jüngere bezahlen.
    Im Vergleich zur beruflichen Vorsorge und zur Finanzierung des Gesundheitswesens ist die AHV die sozial gerechteste und frauenfreundlichste Versicherung. Sie wird allerdings ihrer in der Verfassung verankerten Zielsetzung, die finanzielle Existenzsicherung im Alter zu gewährleisten, nicht gerecht. Wer nur von den Leistungen der AHV leben muss, kann sich weder eine Wohnung noch die Krankenkassenprämien und die Selbstzahlungen (hier: Kostenbeteiligung, Franchise) in der Krankenkasse leisten. Diese Personen sind von zusätzlichen Sozialleistungen abhängig.

Am Anfang schleimt Staehelin: „Nie zuvor waren die Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz so reich und lebten so lange so gesund wie jetzt. Sie haben sich den goldenen dritten Lebensabschnitt hart erarbeitet, unterstützt durch den günstigen Gang der Welt aus Schweizer Sicht. Ihrer Arbeitsmoral und ihrer Innovationskraft verdankt das Land seinen heutigen Wohlstand. Doch was ist morgen?“ (s. Anm.1)
Er suggeriert mit diesem Framing der reichen RentnerInnen implizit, dass es der älteren Generation heute so gut geht, dass sie nun auch ein wenig zurückstecken könne. Von wem genau redet da Staehelin? Die Unterschiede bei den Renteneinkommen sind enorm, insbesondere für Frauen und für Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen generell – im Detail nachzulesen in den drei Faktenblättern von Economiefeministe zu Frauen und Altersvorsorge.10https://economiefeministe.ch/project/frauen-und-altersvorsorge/.

Fussnoten
  • 1
    Konrad Staehelin: Die Alten bringen den Staat in die Schieflage – und eine Lösung ist nicht in Sicht, in Tagesanzeiger online vom 09.02.2026; https://www.tagesanzeiger.ch/ahv-ausgaben-explodieren-schweizern-drohen-steuererhoehungen-175258482935.
  • 2
    POCH, Progressive Organisation Schweiz, war eine linke und auch ein wenig grüne Partei, die aus der 68-Bewegung entstand und sich anfangs der 1990er Jahre auflöste, viele ihrer Mitglieder sind der SP oder den Grünen beigetreten.
  • 3
  • 4
  • 5
    VBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Finanzierung der Armee https://www.vbs.admin.ch/de/finanzierung-armee.
  • 6
    Eurostat: das statistische Amt der EU Europäischen Union, die Schweiz ist Mitglied von Eurostat.
  • 7
    Bei der Berechnung der Kaufkraft sind die Umrechnungskurse und die unterschiedlichen Preisniveaus enthalten, um verschiedene Länder vergleichen zu können. Mit 100 € (Kaufkraft) in der Schweiz kann man gleich viel kaufen wie mit 100 € in Österreich oder Norwegen. Diese Umrechnung ist wichtig, weil die Schweiz ein sehr hohes Lohn- und Preisniveau hat.
  • 8
    Eurostat 14.11.25: Expenditure on social protection per inhabitants in PPS.
    https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00100/default/table, MM 18.02.26.
  • 9
    Finanzierungsquellen der Sozialen Sicherheit: Lt. Eurostat werden unter Ausgaben für die Soziale Sicherheit nebst den Staatsausgaben alle obligatorischen Sozialbeiträge für die Soziale Sicherheit (Renten, Sozialhilfe, Familienunterstützung etc. verstanden. Im Unterschied zur Schweiz werden auch die obligatorischen Beiträge fürs Gesundheitswesen dazu gezählt.

    Es handelt sich um eine Finanzierung durch Steuern oder gesetzlich vorgeschriebene Beiträge durch Unternehmen – in der Schweiz zur AHV, zu den Pensionskassen und zur Unfallversicherung – oder durch obligatorische Beiträge der «geschützten Personen» – in der Schweiz Sozialbeiträge privater Personen zur AHV und Pensionskasse und vor allem die obligatorischen Krankenkassenprämien. In anderen Ländern kann es auch sein, dass die Krankenversicherung von Unternehmen bezahlt werden und nicht wie bei uns von privaten Personen.

    Statistiken, die Eurostat entsprechen, weist das BFS unter der Kategorie GRSS Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit aus: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/gesamtrechnung-sozialen-sicherheit.html. In der Schweiz werden unter Sozialausgaben die staatlichen Ausgaben für Soziale Sicherheit verstanden. Quelle Eurostat: Social protections receipts by type. Stand 22.20.25, MM 17.02.26.

  • 10

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