Aktuelles
Economiefeministe startet durch
Inhalt:
Call: Workshop „Zeitnutzung – Geschlecht – unbezahlte Arbeit: Perspektiven auf Lebensstandard“
Beitragsbild: Foto von Alexander Fox | PlaNet Fox from Pixabay
Die Europameisterschaft im Frauenfussball muss mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachtet werden.
Nach einer aktuellen Studie an der Universität Portsmouth hat zwar die Popularität des Frauenfußballs zugenommen. Tatsächlich sind die Spielstätten ausverkauft und auch die ersten Ausscheidungsspiele werden live ohne Bezahlschranke übertragen, aber die ökonomische Ungleichheit bei der Ausstattung der Vereine und dem Gehalt der Spielerinnen ist nach wie vor eklatant. Die UEFA schmückt sich mit dem Frauenfussball, aber sie schafft keine Strukturen, die die Benachteiligung von Frauen beseitigen würde.
Zum Vergleich: Bei der EM der Männer 2024 wurden insgesamt 331 Mio. Euro ausgeschüttet, bei der aktuellen Frauen-EM in der Schweiz sind es 41 Mio. Euro.
Bei anderen Sportarten ist dieser Unterschied bei weitem kleiner.
In eigener Sache:
Economiefeministe startet durch
Mit neuem Vorstand, neuer Geschäftsleitung und neuer Webseite gehen wirgestärkt in die nächsten zwei Jahre.
Nach einer Zeit der internen Umstrukturierung, vor allem einer Verlagerung der Entscheidungen weg von formalen Strukturen hin zur inhaltlichen Verantwortung, wird Economiefeministe nun seine Ziele der Erarbeitung, Aufbereitung und Verbreitung der makroökonomischen Themen der feministischen Ökonomie mit frischer Energie vorantreiben.
Call: Workshop Zeitverwendung
Zeit ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität von Individuen und Haushalten. Zeitverwendung offenbart soziale Ungleichheiten in der Verteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit sowie freier Zeit und spielt eine zentrale Rolle bei der Analyse von Armut, Wohlstand und gesellschaftlicher Teilhabe. Der analytische Blick auf Zeitverwendung macht zugleich deutlich, wie gesellschaftliche Ressourcen zwischen den Geschlechtern verteilt sind.
Der Workshop „Zeitnutzung – Geschlecht – unbezahlte Arbeit: Perspektiven auf Lebensstandard“, der am 9.–10. Dezember 2025 an der Universität Duisburg-Essen stattfinden wird, thematisiert theoretische und methodische Zugänge zur Rolle unbezahlter Arbeit und geschlechtsspezifischer Zeitverwendung – mit Blick auf Lebensstandards und eine geschlechtergerechte und sozial-ökologisch nachhaltige Transformation.
Der Workshop wird veranstaltet vom Institut für Sozioökonomie (IfSO) und dem Essener Kolleg für Geschlechterforschung (EKfG) an der Universität Duisburg-Essen, in Zusammenarbeit mit efas – Das Ökonominnen-Netzwerk. Der Workshop versteht sich als offenes, interdisziplinäres Format, das den Austausch über Karrierestufen hinweg fördern möchte. Promovierende und Postdocs sind herzlich zur Vorstellung eigener Beiträge eingeladen.
Die Einreichungsfrist für Abstracts (max. 400 Wörter) ist der 15.08.2025.
Wir freuen uns, wenn Sie den Call an Interessierte weiterleiten.
Einreichung an: franziska.dorn@uni-due.de
Call Workshop: Time Use – Gender – Unpaid Work: Perspectives on Living Standards
Time is an essential factor in the quality of life of individuals and households. Time use reveals social inequalities in the distribution of unpaid and paid work as well as free time and plays a central role in the analysis of poverty, prosperity, and social participation. An analytical examination of time use also reveals the gendered distribution of resources in society.
The workshop _“Time Use – Gender – Unpaid Work: Perspectives on Living Standards”_, which will take place at the University of Duisburg-Essen on December 9–10, 2025, explores theoretical and methodological approaches to the role of unpaid work and gendered time distribution, with a focus on living standards and the socio-ecological transformation.
The interdisciplinary workshop is organized by the Institute for Socioeconomics (IfSO) and the Essen College of Gender Research (EKfG) at the University of Duisburg-Essen in cooperation with efas – Das Ökonominnen Netzwerk. The event is intended as an open and interdisciplinary format that encourages exchange across all career stages. We encourage doctoral students and postdocs to actively contribute by presenting their work.
The submission deadline for abstracts (max. 400 words) is 15.08.2025.
We would be pleased if you forward the call to interested parties.
Submission to: franziska.dorn@uni-due.de
Artikelbesprechung
FEMINA POLITICA, 01/2025 34. Jg. Christine Rudolf, Verena Löffler:
Unbezahlte Arbeit und ihre gesellschaftliche und ökonomische Einordnung. Eine jährliche Berechnung für Deutschland von 2012 bis 2021, S. 125-135
Die unbezahlte Arbeit als größter Wirtschaftsfaktor der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung führt in gängigen ökonomischen Betrachtungen nach wie vor ein Schattendasein. Dadurch werden politische Entscheidungen, die private Haushalte betreffen, basierend auf der Annahme getroffen, dass diese über eine unendliche Quelle von Arbeitskraft verfügen. Sowohl Überlegungen, Frauen als Fachkräfte für den formalen Arbeitsmarkt zu rekrutieren, als auch solche, staatliche Aufgaben unbegrenzt in die privaten Haushalte zu verlagern, weil öffentliche Einrichtungen unbezahlbar scheinen, gehen deshalb fehl. Dieser Beitrag fußt auf einer Auswertung der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP).
Der Vergleich der Wertschöpfung der bezahlten und der unbezahlten Arbeit zwischen 2012 und 2021 zeigt deutliche Verschiebungen. Bezahlte Arbeit wurde in die unbezahlte Sphäre der Haushalte verlagert und insgesamt nahm das Volumen der in Haushalten geleisteten Arbeit nicht ab, sondern tendenziell zu. Vor allem die Pflegearbeit nimmt an Bedeutung zu. Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg und die Zahl derer, die zu Hause gepflegt werden, stieg ebenfalls von 80 % in den 2010er-Jahren auf 86 % im Jahr 2023. Die Aufnahme der unbezahlten Arbeit in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die Fassung eines vierten Sektors der Sorge- und Versorgungswirtschaft erweitern das BIP um zwei wichtige Analysekategorien, die bei jährlicher Betrachtung erfassen können, wo und zu welchen ökonomischen Bedingungen für das Wohlergehen aller gearbeitet wird. Das BIP hätte dann seine Zuschreibung als Gradmesser des nationalen Lebensstandards verdient.
Steuerbefreiung für Economiefeministe
Am 5. Mai 2025 hat die Berner Steuerverwaltung das Gesuch von Economiefeministe um Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit rückwirkend ab 1. Januar 2024 gutgeheissen. In diesem Schreiben wird folgendes hervorgehoben:
«Aus dem Sachverhalt: Economiefeministe thematisiert die zentrale Bedeutung der Sorge- und Versorgungsarbeit in unserer Gesellschaft – darunter fallen Tätigkeiten wie Pflege, Kinderbetreuung, Haushaltsführung oder emotionale Unterstützung, welche überwiegend von Frauen übernommen werden. Diese Arbeit ist häufig unbezahlt oder schlecht entlöhnt, obwohl sie systemrelevant und für das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich ist.
Aus den Erwägungen: Die Tätigkeit von Economiefeministe besteht darin, der Öffentlichkeit gesammeltes Wissen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass die vermittelten Sachkenntnisse, Fakten, statistischen Daten und Informationen eine fundierte Grundlage bilden, um die derzeit bestehenden, wirtschaftlich schädlichen und diskriminierenden Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen sowie die Rahmenbedingungen der Sorge- und Versorgungswirtschaft im Interesse aller Menschen nachhaltig zu verbessern. (…) Das Erfordernis des objektiven Allgemeininteresses gilt bei Economiefeministe als erfüllt.»
Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, die unsere Arbeit würdigt.
Was bedeutet es, dass Economiefeministe steuerbefreit ist?
- Die Befreiung deckt Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuern, sowie Schenkungs- und Erbschaftssteuern ab.
- Der Verein muss keine Steuererklärung einreichen und keine Einkommens- oder Vermögenssteuern zahlen.
- Spenden an Economiefeministe können in der Schweiz steuerlich vom Einkommen im Abzug gebracht werden.
- Auf Schenkungen und Vermächtnisse an Economiefeministe werden keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern erhoben, sofern der/die Schenkungsgeber:in oder Vermächtnisgeber:in den Wohnsitz im Kanton Bern hat. Es gibt jedoch zwischen vielen Kantonen Gegenseitigkeitsabkommen. Wenn der Wohnsitzkanton mit dem Kanton Bern ein Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen hat, gilt die Befreiung von den Schenkungs- und Erbschaftssteuern dort ebenfalls.
Die gewährte Steuerbefreiung gilt bis auf weiteres, sofern die Tätigkeit unserer Plattform die Kriterien der Gemeinnützigkeit unverändert erfüllt.

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