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Veröffentlicht am: 7. Juli 2026

Viel Sensibilisierung, wenig Wirkung

Zur Gleichstellungsstrategie 2027 bis 2030 des EBG

Agata Zielniewicz und Ursula Scheidegger

Economiefeministe ist dem Aufruf des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) gefolgt und hat im März eine grundlegende Stellungnahme zur Verbesserung der Gleichstellungsstrategie 2030 vorgelegt. Darin fordern wir nachdrücklich die strategische Verankerung von Gender Budgeting, um die ungleiche Ressourcenverteilung endlich sichtbar zu machen. Im Juni sind wir vom EBG zu einem dreistündigen Workshop eingeladen worden, zusammen mit Vertretungen von Bund, Kantonen und Städten, den Sozialpartnern, NGOs sowie der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF). Zur Vorbereitung dieses Austauschs hat Economiefeministe ein fundiertes Positionspapier eingereicht, das konkrete finanztechnische Steuerungsinstrumente im Rahmen des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) auf Bundesebene sowie des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2) für Kantone und Gemeinden aufzeigt.

Die offizielle Zwischenevaluation dokumentiert, dass rund 50 Prozent aller bisherigen Massnahmen auf der Ebene von Information und Sensibilisierung verharren. Obwohl die Evaluation genau deshalb den Einsatz stärkerer Steuerungsinstrumente empfiehlt, muss das EBG ab Januar 2026 ohne zusätzliche Mittel für die Gleichstellung auskommen. Dies zeigt, dass Gleichstellungsinterventionen nach wie vor als zusätzliche Kosten angeschaut werden, ohne zu evaluieren, welche Gleichstellungsmassnahmen langfristig Kosten sparen.

Solche Berechnungen setzen aber einen anderen methodischen Ansatz voraus, der sich nicht nur auf einen Indikator beschränkt:

  • Zum Beispiel diskriminiert der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (BVG) Frauen in Teilzeitarbeit strukturell. Die Verwaltung behandelt dies als ein isoliertes Rentenproblem, ohne die direkten Folgen der unbezahlten Care-Arbeit in Betracht zu ziehen.
  • Die geschlechterblinden Massnahmen zur Arbeitslosenbekämpfung werden als Erfolg verbucht, wenn die Quote sinkt. Dabei wird nicht in Betracht gezogen, dass Frauen oft in prekäre Teilzeitstellen gedrängt werden, die den Time Poverty Gap und den Gender Pension Gap vergrössern.
  • Die Subventionen im Kitawesen werden als reine Wirtschaftsförderung zur Erhöhung der Erwerbsquote angeschaut. Diese rein administrative Messung blendet aber aus, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft zusätzlich von der unbezahlten Mehrarbeit von Grosseltern, Teilzeitjobs mit entsprechenden Einbussen bei der Altersvorsorge, neuen Wohnformen oder zivilgesellschaftlichen Angeboten abhängt.
  • Die Finanzierung der AHV wird zwar immer wieder problematisiert, auch im Zusammenhang mit der 13. Rente. Dabei wird konstant übersehen, dass der AHV ohne die geschlechtsspezifische Einkommenslücke mindestens 8 Milliarden Franken Mehreinnahmen zufliessen würden.

 

Beitragsbild: chatGPT

Kategorien: News
Schlagwörter: Agata Zielniewicz, AHV, berufliche Vorsorge, BVG, datengestützte Rechenmodelle, EBG, Economiefeministe, Gender Pension Gap, Gender-Budgeting, geschlechtsspezifische Einkommenslücke, Gleichstellung, Gleichstellungsstrategie 2030, HRM2, Kantone und Gemeinden, Kitawesen, Koordinationsabzug, Ressourcenverteilung, soziale Infrastruktur, Teilzeitarbeit, Time Poverty Gap, unbezahlte Care-Arbeit, Ursula Scheidegger, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wirkungsorientierte Verwaltungsführung

Diese Beispiele zeigen, dass eine wesentlich umfassendere Analyse der Gleichstellungssituation es ermöglicht, die vorhandenen Ressourcen zielgerichteter einzusetzen. Zielgerichtete Massnahmen führen eher zu einer Verbesserung der Gleichstellung als die langjährige Strategie von mehr Sensibilisierung und Informationen. Professorin Diane Elson hat an der Jubiläumsveranstaltung von Economiefeministe zudem festgestellt, dass Ausgaben in die physische Infrastruktur als Investitionen betrachtet werden, im Gegensatz zu Ausgaben in die soziale Infrastruktur, die eigentlich auch Investitionen sind – in die Gesundheit, Bildung und die Sorge für Kinder und Erwachsene. Auch sie sind gewinntragend, weil sie Arbeitsplätze schaffen und damit mehr Steuereinnahmen, die wirtschaftliche Produktivität fördern und zu Wohlbefinden und Schutz vor Gewalt beitragen und sparen damit Kosten.

Um die vorhandenen Ressourcen besser einzusetzen, braucht es ebenfalls mehr Daten; ganz wichtig wäre zum Beispiel die Erfassung des Time Poverty Gaps. Genauso wie politische und finanzielle Entscheide nicht geschlechterneutral sind, ist die Frage, welche Daten gemessen oder nicht gemessen werden, politisch und hängt von Normen, Einstellungen und Gutdünken ab. Und auch wenn Verfassung und verschiedene internationale Verträge die Gleichstellung verankern, hängt die Dringlichkeit der Umsetzung vom politischen Lager, persönlicher Lebenssituation und finanziellen Einschränkungen ab. Der Frauenstreik im Juni 2026 hat wieder einmal gezeigt, dass vor allem jüngere Frauen immer ungeduldiger werden.

Dieses Defizit an tiefergehenden, vorausschauenden Analysen setzt sich folglich auch auf der Ebene der Kantone und Gemeinden fort. Obwohl das Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell (HRM2) dort eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) vorschreibt, bleibt diese Steuerung in der finanzpolitischen Praxis weitgehend blind für geschlechtsspezifische Realitäten. Die Verwaltungen messen im Rahmen ihrer Aufgaben- und Finanzpläne (AFP) primär Inputs und Outputs – also wie viel Geld fliesst und wie viele Plätze angeboten werden. Sie evaluieren jedoch nicht, wie gezielte Investitionen in die soziale Infrastruktur die Zeitarmut senken, Erwerbspensen stabilisieren und damit via Steuersubstrat direkte Erträge an die Gemeinden zurückspülen.

Ungefähr zeitgleich mit dem Workshop zur Gleichstellungsstrategie hat die Universität Zürich zusammen mit IBSA (Foundation für wissenschaftliche Forschung, www.ibsaswitzerland.ch) eine Studie zur sinkenden Geburtenrate in der Schweiz vorgelegt. Die Studie zeigt auch, dass der Prozentsatz von Menschen ohne Kinderwunsch erheblich gestiegen ist. Das hat wiederum Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, Fachkräfte und die AHV. Es wäre interessant, statistisch zu erfassen, inwiefern die Situation in der Schweiz betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Familie hier eine Rolle spielt.

Zum Schluss stellt sich die Frage, ob ein so wichtiges Anliegen mit einem dreistündigen Workshop abgedeckt werden kann, ob es aus Spargründen sinnvoll ist, wegen des verhängten Personalstopps eine externe Beratungsfirma zu beauftragen, und ob eine Vertretung aus dem Finanzdepartement am Workshop nicht nötig gewesen wäre. Dieses Vorgehen offenbart einen Widerspruch: Man spart beim internen Fachpersonal, muss die Ressourcen dann aber über Sachkredite für Externe aufwenden, um die Arbeit überhaupt noch bewältigen zu können. Auch wenn das EBG unsere Vorschläge als relevant und als Weiterentwicklung der Gleichstellungsstrategie erachtet hat, waren sie offenbar auch zu anspruchsvoll und deshalb schwer umsetzbar. Zudem verfügt das EBG weder über die nötige Entscheidungskompetenz noch den Handlungsspielraum. Da die nationale Strategie hier an ihre bürokratischen Grenzen stösst, erarbeitet Economiefeministe nun auf kommunaler Ebene datengestützte Rechenmodelle, die diesen blinden Fleck im HRM2-Controlling praktisch schliessen.

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