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Zur Anpassung der Gleichstellungsstrategie 2030 des EBG
Erläuterungen von Laura Pascolin und Ursula Scheidegger
Economiefeministe hat dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellungsstrategie 2030 vorgelegt. Ausgehend von den weiterhin bestehenden strukturellen Ungleichheiten, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Autonomie, von Lohnlücken, Care-Arbeit und Arbeitsmarktintegration und den unterschiedlichen Auswirkungen der Sparmassnahmen schlagen wir von Economiefeministe vor, dass Gender Budgeting in die Gleichstellungsstrategie 2030 einfliessen muss. Gender Budgeting ist in diesem Kontext ein wichtiges Instrument, weil es die Analyse öffentlicher Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer ermöglicht. Politische Ziele der Gleichstellung können nur wirksam umgesetzt werden, wenn sie auch in Budgetprozessen und der Ressourcenverteilung sichtbar sind. Unser Fokus ist deshalb auf Gender Budgeting, nicht nur, weil Budgets wichtige Instrumente der Gleichstellung sind, sondern auch, weil die Schweiz im OECD-Kontext1https://www.oecd.org/en/publications/gender-budgeting-in-oecd-countries-2023_647d546b-en/full-report/component-5.html#chapter-d1e346-cbefb4d62d
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Beitragsbild: istockphoto phalder
Economiefeministe schlägt folgende fünf Massnahmen zur Stärkung von Gender Mainstreaming als strategischem Rahmen der Gleichstellungspolitik vor:
- Systematische Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen Phasen politischer Entscheidungsprozesse:
Verankerung von Gender Mainstreaming in zentralen Steuerungsinstrumenten der Verwaltung.
Stärkere Koordination zwischen Gleichstellungsstellen, Fachämtern, politischen Entscheidungsträgern und den Kantonen. - Integration von Gender Budgeting als Analyse- und Steuerungsinstrument innerhalb einer konsequenten Gleichstellungstrategie:
Systematische Analyse der öffentlichen Ein- und Ausgaben hinsichtlich der unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer.
Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten für geschlechtersensible Budget-Analysen.
Schrittweise Integration von Gender Budgeting in bestehende Budget- und Planungsprozesse.
Systematische Analyse der Auswirkungen öffentlicher Ausgaben auf die Geschlechter, die unbezahlte Arbeit und die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt. - Ausbau geschlechterdifferenzierter Daten:
Verbesserung der Datengrundlagen und Statistiken.
Berücksichtigung der Geschlechterindikatoren bei staatlichen Programmen und Massnahmen.
Ausbau des Monitorings der politischen Auswirkungen auf die Gleichstellung. - Berücksichtigung der unbezahlten Care Arbeit in politischen Entscheidungsprozessen:
Stärkere Integration der bezahlten und unbezahlten Arbeit der Sorge- und Versorgungswirtschaft (Care-Ökonomie) in wirtschaftliche und sozialpolitische Strategien.
Systematische Analyse der Auswirkungen staatlicher Massnahmen und Budgetentscheidungen auf die unbezahlte und bezahlte Care-Arbeit. - Stärkung der Kompetenzen in Verwaltung und Politik:
Schulung zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Verwaltung und bei politischen Entscheidungsträgern.
Die Entwicklung von praxisorientierten Instrumenten und Leitfäden für die Behörden.
Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030
Bei den Handlungsfeldern der Gleichstellungstrategie 2030 stellt das EBG Verbesserungen in verschiedenen Bereichen fest, zum Beispiel bei der Lohngleichheit, der Rentensituation der Frauen oder der Integration in den Arbeitsmarkt. Die relativ vagen Beurteilungen wie: hat sich verbessert, ist erhöht worden oder hat sich verstärkt, zeigen, wie wichtig genaue statistische Daten sind. Eine gute Datengrundlage erlaubt nicht nur eine genauere Analyse, sondern hilft auch festzustellen, welche Strategien erfolgreich sind.
Economiefeministe hat zu den Bereichen berufliches und öffentliches Leben, Vereinbarkeit Arbeit und Familie und Diskriminierung Stellung bezogen. Neben den gesetzlichen Grundlagen ist die praktische Umsetzung durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt. Strukturelle Faktoren wie Sparmassnahmen oder die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Der Föderalismus und die unterschiedliche Bereitschaft der Kantone, die Gleichstellung zu fördern, limitieren die Umsetzung der Gleichstellungstrategie. Aus diesem Grund ist die Erfassung statistischer Daten wichtig und sollte ausgebaut werden, um die Auswirkungen von Konjunkturschwankungen, Sparmassnahmen oder fehlendem politischen Willen auf die Gleichstellung der Geschlechter besser zu überwachen.
Auch wenn sich gemäss des EBGs die Situation verbessert hat, wird nach wie vor die unbezahlte Care-Arbeit vorwiegend von Frauen geleistet. Deshalb wäre es sinnvoll, die Auswirkungen staatlicher Massnahmen systematisch zu analysieren. Die stärkere Integration von Gender Mainstreaming in Planungs-, Monitoring- und Evaluationsprozesse staatlicher Programme sowie der Ausbau geschlechterdifferenzierter Daten zur Analyse von Arbeitsmarkt, Einkommen und Karriereverläufen sind deshalb wichtige Aspekte der Gleichstellungsstrategie.
Zwar hat sich die Situation von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben verbessert, jedoch bleibt die Förderung der Vereinbarkeit weiterhin eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Gleichstellung. Aus Sicht von Gender Mainstreaming ist es wesentlich, dass familienpolitische Massnahmen systematisch auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer analysiert werden. Statistiken sind hierfür ein wichtiger Indikator.
Der Ausbau von Elternurlauben und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen kann zu einer ausgewogeneren Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit beitragen. Zentral ist dabei, dass entsprechende Massnahmen sowohl Frauen als auch Männer zur Übernahme von Betreuungsarbeit ermutigen.
Geschlechterdifferenzierte Daten ermöglichen es, strukturelle Ungleichheiten sichtbar zu machen und politische Massnahmen gezielter auszurichten.
Gemäss EBG gibt es im Bundesrecht keine Regelungen mehr, die geschlechterspezifisch diskriminieren. Ebenso werden laut EBG Sexismus und Geschlechterstereotypen nicht mehr toleriert. Allerdings sieht der Alltag anders aus, nicht nur im zivilgesellschaftlichen, sondern auch im institutionellen Kontext. Umso wichtiger ist deshalb die Überprüfung des Bundesrechts auf geschlechtsdiskriminierende Regelungen. Im Sinne von Gender Mainstreaming sollte die Geschlechterperspektive systematisch in Gesetzgebungsprozesse und politische Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung integriert werden, um mögliche diskriminierende Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.
Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen in allen Bereichen, insbesondere in den Institutionen, sind zu entwickeln, um Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen zu verhindern. Ihre Wirksamkeit muss aber sporadisch überprüft werden. Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist bereits etabliert. Statistische Erhebungen sind auch hier ein bedeutendes Instrument, um die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu evaluieren.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird die Wirksamkeit der Gleichstellungsstrategie erhöht und gleichzeitig die Transparenz sowie die Qualität staatlicher Entscheidungs- und Budgetprozesse verbessert. Zudem erlauben sie zu analysieren, welche Strategien wirksam sind.
Economiefeministe beteiligt sich gerne an der Diskussion von Austauschformaten, insbesondere bei Fragen der geschlechtersensiblen Finanzpolitik, der Datengrundlagen sowie der praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting.
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