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Veröffentlicht am: 22. September 2026

Diversity verpflichtet: Wie sich die ETH (ungewollt) zum Gender Responsive Budgeting verpflichtet hat

Agata Zielniewicz

Trotz Millionen von Franken für angebliche Gleichstellung stagniert die Frauenquote an der ETH im wissenschaftlichen Mittelbau bei mageren 15 Prozent. Warum das Geld im administrativen schwarzen Loch versickert – und wie die Politik über Gender Responsive Budgeting das ohne grossen Aufwand stoppen kann.

Der ETH-Bereich erhält mit ca. 2,7 Milliarden Franken pro Jahr rund 3,3 Prozent aller Bundesausgaben. Dies entspricht etwa der Grössenordnung aller jährlichen Direktzahlungen des Bundes an die Schweizer Landwirtschaft oder den gesamten Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Die ETH Zürich hat Anfang 2026 ihre neue Strategie der Diversität, Gleichstellung, Inklusion – kurz: DGI – vorgestellt. Diese knüpft an die bereits seit Jahren an der ETH bestehenden Gender Aktionspläne an. Schon in den Strategischen Zielen des Bundesrats für den ETH-Bereich in der Förderperiode 2021 bis 2024 wurde verankert, dass mindestens 0,5 Prozent der Bundesmittel für den Bereich Gleichstellung und Nachwuchsförderung einzusetzen sind. Auch im aktuellen Verteilmodell für 2025 bis 2028 gilt die 0,5-Prozent-Regel fort – diesmal allerdings erweitert um den gesamten Bereich der DGI.

Trotz augenscheinlich beeindruckender Gleichstellungsstrategien der ETH stagniert jedoch der Frauenanteil im akademischen Mittelbau dieser Hochschule auf den unbefristeten Dauerstellen seit über einem Jahrzehnt bei mageren 15 bis 17 Prozent: Phänomen der Leaky Pipeline1. Während der Frauenanteil in den unteren Qualifikationsstufen noch solide bei ca. 30 Prozent ist, bricht er auf der Stufe des unbefristeten Mittelbaus abrupt ein.

Beitragsbild: Schwarzes Loch, NASA’s Scientific Visualization Studio – NASA’s Scientific Visualization Studio / Public Domain

Kategorien: News
Schlagwörter: Agata Zielniewicz, Bundesmittel, Diversity, ETH Zürich, Frauen in der Wissenschaft, Gender Responsive Budgeting, Gleichstellung, Leaky Pipeline

Dass qualifizierte Frauen aus den wenigen Dauerstellen des Mittelbaus verdrängt werden oder gar nicht erst eintreten können, liegt an einer Mischung aus strukturellen Hürden und unfreiwilligem Ausstieg: Die Phase der Festanstellungen fällt in das biologische Fenster der Familiengründung – in einem Wissenschaftsbetrieb, der weiterhin Vollzeitpräsenz und ungebrochene Publikationsraten belohnt. Viele Forscherinnen entscheiden sich aktiv gegen das System, weil die Rahmenbedingungen extrem unattraktiv sind. Wer sieht, dass Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere mangels funktionierender Entlastungsstrukturen kaum möglich ist und dass Care-Arbeit als Karrierebremse wirkt, sucht nach Jahren der Prekarität den Ausstieg in die Industrie oder Verwaltung. Es ist ein «freiwilliger» Rückzug, der in Wahrheit von den Strukturen erzwungen wird. Die Opportunitätskosten für den Forschungsplatz Schweiz sind immens: Teuer ausgebildetes Humankapital und Innovationskraft gehen der Wissenschaft dadurch dauerhaft verloren.

Wie ist es zu dieser Stagnation gekommen – trotz einer auf dem Papier so vielversprechenden Strategie? Die Antwort hierauf findet sich im Budgetprozess, genauer: im fehlenden Gender Responsive Budgeting.

Dem Gender Responsive Budgeting liegt die Idee zugrunde, dass öffentliche Gelder so verteilt werden sollten, dass sie eine bestimmte Wirkung entfalten. Diese Wirkung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, welche die effektive Umsetzung der Gleichstellung verlangen. Das ist in der Schweiz vor allem Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung. Dieser verpflichtet den Bund, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern effektiv, d. h. nicht nur auf dem Papier, zu verfolgen. Daneben fordert das Gleichstellungsgesetz die Gleichbehandlung im Arbeitsleben, z. B. durch gleiche Löhne und gleichen Zugang zur Arbeitswelt, was bislang an den angeblich unsichtbaren und unerklärbaren Phänomenen der sogenannten gläsernen Decken regelmässig scheitert. Darunter fällt wohl für manche Frau auch die mysteriöse Leaky Pipeline.

Das Parlament spricht die Gelder an den ETH-Bereich jährlich im Voranschlag als sogenannten Globalkredit zu. Damit gibt das Parlament den Institutionen die Freiheit, selbst über den freigegebenen Betrag zu verfügen. Das bedeutet aber nicht, dass das Parlament keinerlei Kontrolle über diesen Globalbetrag hätte. Das Parlament kann im Rahmen seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion sehr wohl eine gewisse Berichterstattung verlangen, auf die sogleich eingegangen wird.

Eingebettet ist der jährlich durch das Parlament freizugebende Kredit in einen vierjährigen BFI-Zahlungsrahmen (Bildung, Forschung und Innovation). Dabei legt der Bundesrat die übergeordneten strategischen Ziele fest, während der ETH-Rat diese über interne Zielvereinbarungen mit den einzelnen Institutionen wie der ETH Zürich operationalisiert. Von verbindlicher Gleichstellung steht in diesen Zielvereinbarungen allerdings nichts. Vielmehr geht es primär um die abstrakte «wissenschaftliche Exzellenz».

Bisher hat das Parlament die ETH – bis auf einige wenige skandalträchtige Untersuchungen – eher verhalten zur Rechenschaft gezogen – zu gross ist im Bundeshaus die Sorge, in die wissenschaftliche Autonomie der Hochschule einzugreifen. Das ist jedoch nicht in jeder Hinsicht begründet. Denn finanzielle Transparenz tangiert weder die Lehr- noch die Forschungsfreiheit. Zudem hat der Bundesrat die ETH als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts über seine Gleichstellungsstrategie 2030 in die Pflicht genommen: Im Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie verpflichtet sich die ETH zur Umsetzung ihrer eigenen DGI-Strategie. Das ist eine eindeutige politische Absichtserklärung: Die ETH wünscht sich Gleichstellung, sie strebt geradezu unaufhaltsam nach Diversität.

Leider sieht das ein 2024 veröffentlichtes Gutachten der Universität Lausanne (UNIL) etwas differenzierter. Die UNIL-Studie bringt die Haltung der Institution auf den Punkt:
Während sich der ETH-Bereich in seinen strategischen Zielen explizit zu Geschlechtergleichstellung, Diversität und Inklusion bekennt, offenbart die operative Umsetzung eine Lücke zwischen hochtrabender Politik-Rhetorik und institutioneller Praxis. Diversitätskriterien werden häufig als administrative Erfüllungspflichten wahrgenommen und nicht als zentrale Qualitätsdimensionen wissenschaftlicher Exzellenz.

Und so überrascht es auch nicht wirklich, was ein genauer Blick auf die Umsetzung der DGI-Strategie offenbart: Die ETH-Departemente müssen überhaupt kein einziges Wort zur tatsächlichen Gleichstellung verlieren. Denn von den vier nun vorgegebenen Handlungsfeldern der neuen Strategie DGI – Leadership (Verankerung von DGI-Werten in der Führungskultur), Lehre (Förderung von Barrierefreiheit und chancengerechtem Lernen), Forschung (Chancengleichheit in der Forschungspraxis) sowie Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nichtbelästigung (aktive Förderung der Chancengleichheit auf allen Ebenen) – müssen die Departemente eigentlich nur zwei auswählen, egal welche.

Das kann in der Praxis zu Gefälligkeits-Bürokratie führen. So wäre allem Anschein nach ein ganztägiges Seminar zum Thema «Sensibilisierungsworkshops für gendergerechte Sprache im Labor- und Büroalltag» genauso ausreichend für die Umsetzung der DGI-Strategie wie das Ausfüllen einer mehrseitigen «DGI-Self-Assessment-Matrix». Die Departemente sind frei in der Wahl ihrer Themen wie auch der Massnahmen. Mit echter Gleichstellungsstrategie hat das nichts mehr zu tun.

Genauer betrachtet stellt das sogar einen Rückschritt dar. Denn die ursprünglichen 0,5 Prozent des Budgets werden nun auf vier Felder verteilt, von denen die harte Gleichstellung nur eines ist. Und damit fliessen diese Gelder weder in die tatsächliche Frauenförderung, noch sind die Massnahmen geeignet, eine Leaky Pipeline zu beseitigen. Es gibt schlicht keine Verbindung zwischen dem Ziel, die Frauenquote im wissenschaftlichen Mittelbau zu verdoppeln, und dem dafür erforderlichen Budgetentscheid. Das Geld könnte aber sehr wohl wirksam eingesetzt werden, beispielsweise für Vertretungspools bei Mutterschaft, Re-Entry-Programme nach der Elternzeit, Mentoring und Kinderbetreuung – kurz: Massnahmen, die verhindern, dass exzellente Forscherinnen auf dem Weg an die Spitze aufgrund von Familienplänen verloren gehen.

Wer heute wissen will, wie viel von den rund 7,5 Millionen Franken (der budgetierte DGI-Anteil der ETH Zürich) tatsächlich in den 16 einzelnen Departementen – von der Physik bis zur Architektur – bei den Forscherinnen ankommt, blickt in ein schwarzes Loch: Der Verwaltungsapparat schluckt das Geld, die effektive Mittelverwendung zur Gleichstellung der Geschlechter dringt nicht sichtbar nach aussen. Und mit schwarzen Löchern kennt sich die ETH aus.

Dabei besitzt sie mit ETHIS ein IT- und Buchhaltungssystem, welches es erlaubt, finanzielle Ausgaben über spezifische Projekt- und Kostenstellen exakt zu ordnen und nachzuverfolgen – auch hinsichtlich der Frage, was und wie viel für eine effektive Gleichstellung getan wird. Damit könnte die ETH mühelos einen Schatten-Report darüber erstellen, wie viel der 7,5 Millionen Franken in den ETH-Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes fliessen. Sie könnte für alle 16 Departemente transparent aufschlüsseln, wie besagte Care-Entlastung und Mutterschaftsvertretungen, Re-Entry- und Mittelbauförderung und Mentoring finanziert werden. Am Jahresende kann so ein aggregierter Bericht über die effektive Mittelverwendung pro Departement erstellt und dem Parlament vorgelegt werden – ohne die Autonomie der Hochschule auch nur anzutasten.

Das Parlament hat es nun in der Hand, über den jährlichen Bundesbeschluss zum Voranschlag – im Rahmen des Budgetverfahrens – genau eine solche Berichterstattungspflicht als verbindliche Auflage zu verlangen. Der ETH-Rat würde darin beauftragt, den jährlichen Budgetunterlagen ein Reporting beizufügen, das die tatsächlichen Ausgaben der 0,5-Prozent-Mittel – explizit ausgewiesen als Gleichstellungsauftrag – aufgeschlüsselt nach den 16 Departementen ausweist. Das ist aus Sicht der Verwaltung kein grosser Aufwand, da die Daten im System ohnehin vorhanden sind und andere Bereiche auch erfasst werden.

Und die Politik steht keineswegs machtlos da: In der Vergangenheit haben die Finanzkommissionen bei mangelnder Transparenz über das Instrument des Sperrvermerks regelmässig gezielte Kreditsperren verhängt. Das Geld kann dabei so lange blockiert werden, bis die ETH die geforderten Zahlen liefert – in diesem Fall also den Nachweis über wirksame Massnahmen für eine Verdopplung der Frauenquote im wissenschaftlichen Mittelbau – statt der ewig mageren 15 Prozent. Auch das ist Gender Responsive Budgeting.

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